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Sehr geehrte Frau Träger,

heute erhalten Sie den Newsletter Recht 12/2025.

Der Newsletter enthält aktuelle Informationen in den für Ihr Unternehmen wichtigen Rechtsgebieten und hält Sie über die neuesten Entwicklungen von Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Laufenden.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen, Kritik oder Lob haben, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.


Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und ein erfolgreiches und frohes neues Jahr 2026.


Ihre Industrie- und Handelskammer Wiesbaden, Beate Scheibig
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Newsletter Recht 12/2025
  • Kopfschmerzen nachgewiesen: Anspruch auf Entgeltfortzahlung

  • BAG-Urteil zu Equal-Pay

  • Pflicht zur Vermögensauskunft trifft ausgeschiedenen Geschäftsführer nur ausnahmsweise

  • Elektronische Beurkundung jetzt auch bei Präsenzterminen möglich

  • Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025

  • EuGH bestätigt Praxis bei Nachweisen für innergemeinschaftliche Lieferungen

  • Werbung mit der Bezeichnung „im Erzgebirge-Stil"

  • Verbot von Provisionen für Gutachten

  • Gericht präzisiert Regeln für „Click and Collect"

  • Online-Kauf: Gutschein statt Rückzahlung nach Widerruf grundsätzlich unzulässig

  • BGH: D&O-Versicherung muss Zahlungen nach Insolvenzreife decken

    VERANSTALTUNG

  • Podiumsdiskussion Kommunalwahl 2026 IHK Gießen-Friedberg - 03. Februar 2026

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