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Sehr geehrte Frau Träger,

heute erhalten Sie den Newsletter Recht 1/2026.

Der Newsletter enthält aktuelle Informationen in den für Ihr Unternehmen wichtigen Rechtsgebieten und hält Sie über die neuesten Entwicklungen von Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Laufenden.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen, Kritik oder positive Anmerkungen haben, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Beate Scheibig
Newsletter
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Newsletter Recht 1/2026
  • BMAS informiert über Änderungen im Jahr 2026

  • Urlaub ist nach Arbeitstagen zu berechnen – nicht nach Kalendertagen

  • BMF: Neue Sachbezugswerte für Mahlzeiten und aktualisierte Reisekostenpauschalen

  • Gesellschafterliste: Registergericht prüft nur ausnahmsweise den Inhalt

  • „Bester Preis“ vs. „bestmöglicher Preis“: Kerngleiche Spitzenwerbung verboten

  • „Verträglich“ ist eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe

  • Online-Shopping: Abstrakte Widerrufsbelehrung ausreichend

  • Neuer Basiszinssatz ab 1. Januar 2026

  • Ab 2026: Der Digitale Steuerbescheid kommt

    Veranstaltungen

  • Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht - virtuell – 2. Februar 2026 oder 6. Februar 2026

  • Die Incoterms®-Regeln 2020 richtig anwenden - virtuell – 26. Februar 2026

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